1. Inhalt des Onlineangebotes
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1.1 – Hinweis zur Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte
Die Stadt Meisenheim am Glan ist bestrebt, stets aktuell über städtische Themen zu berichten, übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Dies gilt insbesondere für Hinweise zur Geschichte und Veranstaltungen sowie zu gastronomischen und touristischen Angeboten.
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1.2 – Beiträge
Nutzer haben die Möglichkeit, Beiträge auf die Webseiten von der Stadt Meisenheim am Glan einzustellen, in denen sie ihre Meinung mitteilen, Fragen stellen, Artikel kommentieren können etc. (Kommentarfunktion).
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1.3 – Inhalte Dritter auf www.stadt-meisenheim.de
Auf den Webseiten der Stadt Meisenheim am Glan haben Dritte die Möglichkeit Inhalte einzustellen, z.B. ihr Unternehmen zu präsentieren, Artikel zu touristischen Angeboten und Veranstaltungen zu veröffentlichen sowie Beiträge einzustellen.
2. Pflichten der Nutzer
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2.1
Nutzer dürfen das Angebot auf den Webseiten der Stadt Meisenheim am Glan nur zu den dafür vorgesehenen Zwecken nutzen. Nutzer der Webseite der Stadt Meisenheim am Glan werden die Zugriffsmöglichkeiten auf das Angebot auf den Webseiten der Stadt Meisenheim am Glan nicht rechtsmissbräuchlich nutzen. Als rechtsmissbräuchliche Nutzung gilt auch die Nutzung unter Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen.
Die Nutzer verpflichten sich, die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren sowie die zum Schutz der Daten anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit zu beachten und die Verpflichtungen der Datenschutzregelungen der Stadt Meisenheim am Glan einzuhalten.
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2.2
Um die Kommentarfunktion zu nutzen, müssen sich die Nutzer registrieren. Für die Nutzung der Kommentarfunktion gelten jedoch einige Regeln, die von den Nutzern zu beachten sind, damit Qualität, Niveau und rechtliche Sicherheit gewährleistet bleiben.
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2.2.1
Verantwortlich für den jeweiligen Beitrag, insbesondere dessen inhaltliche Richtigkeit, sowie für hieraus resultierende rechtliche Konsequenzen ist allein dessen Verfasser. Der Stadt Meisenheim am Glan ist es nicht möglich, sämtliche eingestellte Beiträge daraufhin zu überprüfen, ob diese z.B. gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen.
Durch das Einstellen eines Beitrags stimmen die Nutzer der Veröffentlichung des eingestellten Beitrages auf den Internetseiten der Stadt Meisenheim am Glan zu.
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2.2.2
Die Stadt Meisenheim am Glan weist darauf hin, dass die Verbreitung falscher Tatsachen einen nach deutschem Recht strafrechtlich relevanten Tatbestand darstellen kann.
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2.2.3
Ausdrücklich untersagt ist das Einstellen von rassistischen, pornographischen, beleidigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträgen. Zudem ist die Verbreitung von Inhalten untersagt, mit denen zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgerufen wird (Volksverhetzung) oder mit denen Propaganda für eine verfassungsfeindliche Organisation betrieben wird, sowie verleumderische und ruf- oder geschäftsschädigende Äußerungen sowie Junkmails, Spam, Kettenbriefe und andere Inhalte mit werbendem Charakter.
Darüber hinaus ist es den Nutzern untersagt, den Dialog anderer Nutzer wissentlich zu stören; z.B. durch Unterbrechen der Konversation zwischen anderen Mitgliedern. Auch das Belästigen anderer Nutzer ist nicht gestattet.
Weiterhin ist nicht erlaubt, personenbezogene Daten Dritter, z.B. Namen, Adressen, Telefonnummern, in Beiträgen ohne deren vorherige Zustimmung zu veröffentlichen. Auch private E-Mails oder sonstige Nachrichten dürfen ohne vorherige Zustimmung des Verfassers der Nachricht nicht veröffentlicht werden.
Nutzer, die die Kommentarfunktion verwenden, werden urheberrechtlich geschützter Werke nur mit Zustimmung des Urhebers einstellen.
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2.2.4
Die Stadt Meisenheim am Glan wird Beiträge, die gegen die in Ziffer 2.2.3 bezeichneten Pflichten verstoßen, ohne Mitteilung an den Verfasser aus dem System entfernen oder korrigieren.
Die Stadt Meisenheim am Glan behält sich zudem vor, einzelnen Nutzern zeitweise oder vollständig die Berechtigung zu entziehen, Beiträge einzustellen, wenn sie gegen ihre in Ziffer 2.3 und Ziffer 3. beschriebenen Pflichten verstoßen. -
2.2.5
Der Verfasser eines Beitrags verpflichtet sich weiterhin, die Stadt Meisenheim am Glan von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund des von ihm verfassten Beitrags gegenüber der Stadt Meisenheim am Glan geltend gemacht werden.
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2.3
Die Stadt Meisenheim am Glan behält sich vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlicher Vertragsverletzungen entsprechende Vorkehrungen zu treffen und bei einem begründeten Verdacht gegebenenfalls den Zugang des jeweiligen Nutzers zu den Inhalten zumindest vorübergehend zu sperren und bei besonders schwerwiegenden Verstößen auch das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Soweit der Nutzer den Verdacht ausräumt, wird die Sperrung aufgehoben.
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2.4
Nutzer haben der Stadt Meisenheim am Glan in dem zuvor geschilderten Fall den aus solchen Pflichtverletzungen resultierenden Schaden zu ersetzen. Die Haftung beschränkt sich dabei auf diejenigen Fälle, die dieser zu vertreten hat.
3. Haftung
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3.1 – Haftung für Verweise (Links)
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3.1.1 – Links in Inhalten auf www.stadt-meisenheim.de
Bei Verweisen auf der Webseite der Stadt Meisenheim am Glan auf andere Webseiten (Links), die nicht von der Stadt Meisenheim am Glan betrieben werden, haftet die Stadt Meisenheim am Glan nach den allgemeinen Regelungen.
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3.1.2 – Links in Inhalten Dritter
Für Links in Inhalten Dritter übernimmt die Stadt Meisenheim am Glan keine Haftung.
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3.2 – Haftung für eigene Inhalte
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Stadt Meisenheim am Glan nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Angebotes auf den Webseiten der Stadt Meisenheim am Glan verursachte Schäden haftet die Stadt Meisenheim am Glan nicht.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Angestellten der Stadt Meisenheim am Glan für von ihnen aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
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3.3 – Haftung für Inhalte Dritter
Für die von Dritten auf den Webseiten der Stadt Meisenheim am Glan eingestellten Inhalte übernimmt die Stadt Meisenheim am Glan keine Haftung.
Nutzer haben aber die Möglichkeit, die Stadt Meisenheim am Glan auf Inhalte, die aus ihrer Sicht nicht aktuell, unzutreffend oder unvollständig sind, unter Angabe der Gründe hinzuweisen. Die Stadt Meisenheim am Glan wird solchen Hinweisen nachgehen und mit dem Verfasser Rücksprache halten. Sollte sich der Hinweis als zutreffend erweisen, wird die Stadt Meisenheim am Glan gemeinsam mit dem Verfasser für eine Änderung sorgen oder den Inhalt löschen.
4. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4.1 – Kennzeichen und sonstige Schutzrechte
Die Stadt Meisenheim am Glan ist bestrebt, bei sämtlichen Inhalten Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an den von der Stadt Meisenheim am Glan verwendeten Werken, z.B. Grafiken und Texte, zu beachten.
Alle innerhalb der Webseiten der Stadt Meisenheim am Glan genannten und für Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten des Inhabers. Nutzer können aus der Veröffentlichung von Inhalten auf den Webseiten der Stadt Meisenheim am Glan nicht den Schluss ziehen, dass die Inhalte oder Kennzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
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4.2 – Urheberrechte an Inhalten der Stadt Meisenheim am Glan
Das Copyright für veröffentlichte, von der Stadt Meisenheim am Glan selbst erstellten Inhalte bleibt allein bei der Stadt Meisenheim am Glan. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Inhalte (Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt Meisenheim am Glan nicht gestattet.
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4.3 – Urheberrechte an Inhalten Dritter
Das Copyright für Inhalte Dritter auf den Webseiten der Stadt Meisenheim am Glan bleibt allein bei dem jeweiligen Urheber. Eine Vervielfältigung oder vollständige oder teilweise Verwendung Inhalte Dritter (z.B. Grafiken, Texte etc.) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers nicht gestattet.
5. Änderungen des Angebots und der Inhalte
- Die Stadt Meisenheim am Glan behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Webseiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
6. Sonstige Bestimmungen
- Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit dieser Nutzungsbedingungen oder der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt werden, die dem von den Parteien erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken sowie für den Fall, dass mehrere Bestimmungen unwirksam sind oder werden.
Nutzungsbedingungen der Stadt Meisenheim am Glan – Stand: 23.05.2018