In Meisenheim sind auch heute noch Teile der alten Stadtmauer inklusive der ehemaligen Wehrtürme, sowie eines von ehemals drei Stadttoren (siehe: Untertor) erhalten.
Die Wehrtürme am Glan sind alle umbaut und kaum noch als solche zu erkennen, weil sie in die Wohnungen mit einbezogen wurden. Doch kann man streckenweise auf den sie verbindenden Stadtmauern entlanggehen, mit Ausblick auf den angrenzenden Fluss.
Kurzinfo – Stadtmauer mit Wehrtürmen
- Errichtet nach Verleihung der Stadtrechte im Jahr 1315
- Stadtmauer zur Befestigung und Schutz der Stadt
- Wehrtürme zur Verteidigung inklusive Schuldgefängnis
- Ehemals mit drei Stadttoren: Obertor, Untertor und Klenkertor
Das Stadtrecht für Meisenheim im Jahr 1315
Mit der Verleihung der Stadtrechte durch Kaiser Ludwig der Bayer im Jahr 1315, erhielt Georg I. (Graf zu Veldenz) die benötigten Mittel, die Befestigung seiner damaligen Siedlung zu erneuern oder zu verstärken.
Neben gewissen Vorzügen, die mit der Verleihung der Stadtrechte einhergingen (Vorrechte, Vergünstigungen, Freiheiten etc.), übernahm Meisenheim aber auch die Verpflichtung, im Kriegsfall der Landbevölkerung im Umkreis mitsamt ihrer fahrenden Habe und ihrem Vieh in seinen neuen Mauern Zuflucht zu gewähren.
Bürgerturm an der Bleiche
Der Bürger- oder Schuldturm unweit vom Gießen gehörte zu den ehemaligen Wehrtürmen der Stadt. Von diesen alten Wehrtürmen ist nur noch dieser gut erhalten.
Dieser Wehrturm aus dem frühen 14. Jahrhundert diente einst neben der Verteidigung in seinem zweiten Stockwerk als Schuldgefängnis, sofern ein Schuldner nicht zahlen oder keinen sicheren Bürgen stellen konnte.
Bis Ende des 17. Jahrhunderts war ihm ein Rondell vorgelegt.